Jugendhilfe
Angebote nach SGB VIII
FlexBW – Flexibel betreutes Wohnen
Das Leistungsangebot FlexBW betrifft ein flexibel gestaltbares betreutes Wohnen und richtet sich an Jugendliche ab 16 Jahre und junge Erwachsene im Verselbstständigungsprozess. Es bietet sich an als Anschlusshilfe zu stationärer Heim-Unterbringung oder als Alternative zu einer Wohngruppe.
Die Leistung wird als stationäre Hilfe zur Erziehung nach §§ 34, 35a, 41 SGB VIII in Wohnungen mit 1 bis 3 Plätzen erbracht (Sonstige betreute Wohnformen gem. § 48a SGB VIII) und wird aktuell an den Standorten Schleswig, Angeln, Flensburg und Kiel auf Basis jeweils vor Ort geltender Leistungs- und Entgeltvereinbarungen realisiert.
Das Leistungsangebot FlexBW zeichnet sich aus durch eine Kombination aus Einzel- und Kleingruppenbetreuung. Mit der Kleingruppenarbeit soll den ansonsten selbstständig und überwiegend als Einzelparteien lebenden Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Möglichkeit geboten werden, soziale Kompetenzen zu schulen und ihre Freizeit sinnvoll zu gestalten. Im Kontext der Kleingruppe ist es möglich, die Betreuten in der sozialen Interaktion mit Gleichaltrigen zu erleben und möglichen Entwicklungs- und Förderungsbedarf zu erkennen.
Die Kleingruppenarbeit wird in Gemeinschaftsräumen erbracht, die den Wohnungen angegliedert sind. Die Kleingruppenarbeit wird zusammen mit den Betreuten entwickelt und inhaltlich gestaltet (z.B. gemeinsames Kochen, Sport-/Spielangebote, Skills-/Kompetenztraining, geschlechtsspezifische Angebote).
Das Angebot umfasst eine Rufbereitschaft durch eine pädagogische Fachkraft.
Das Angebot ist inhaltlich, umfänglich und räumlich flexibel gestaltbar:
- Inhaltlich können der individuelle Betreuungsbedarf und die hilfeplanerischen Zielsetzungen über die Einzelbetreuung bedarfsgerecht abgebildet werden.
- Umfänglich kann die Einzelbetreuung unterschiedlich hoch vereinbart werden, um dem individuellen Bedarf zu entsprechen.
- Räumlich kann durch die Nutzung mehrerer Einrichtungen (Wohnungen mit jeweils 1 – 3 Plätzen als SbW) die Wohnsituation unterschiedlich gestaltet werden.
Zielgruppe des Leistungsangebotes FlexBW sind junge Menschen ab 16 Jahren, für die keine ständige Betreuung über Nacht notwendig sowie eine Mitwirkungsbereitschaft und das Einverständnis der Jugendlichen und jungen Erwachsenen erkennbar sind. Je nach gesetztem Schwerpunkt der Hilfe bietet FlexBW – als Vorstufe zu einer ggf. nachfolgenden ambulanten Nachbetreuung – eine alters- und entwicklungsgemäße Anschlusshilfe mit einer auf Verselbstständigung und schulischer bzw. beruflicher Integration ausgerichteten Hilfe.
Vorrangig richtet sich das Angebot an Jugendliche, die im Rahmen ihrer Verselbstständigung aus einer Heimeinrichtung kommen, in der ein individualisiertes Angebot nicht adäquat umsetzbar ist. Ein Systemwechsel kann zudem bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die über viele Jahre in der stationären Heimerziehung untergebracht waren, eine neue Entwicklungsperspektive und Motivation darstellen.
Eine weitere Zielgruppe ist die Gruppe der unbegleiteten minderjährigen Ausländer sowie derjenigen, die das 18. Lebensjahr mittlerweile vollendet, aber weiterhin Anspruch auf Leistungen der Jugendhilfe haben.
Kinderhaus Seerose
Das Kinderhaus Seerose am Standort Bollingstedt ist eine stationäre Heimeinrichtung über Tag und Nacht nach §§ 34, 35a SGB VIII. Es stehen zehn Plätze für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 18 Jahren zur Verfügung.
Das Kinderhaus Seerose bietet ein festes und empathisches Team aus pädagogischen Fachkräften und Auszubildenden, die für Nähe und Geborgenheit stehen und sowohl den Alltag als auch die Freizeit zusammen mit den Kindern und Jugendlichen gestalten. Als Bezugspersonen sind sie sowohl für die Kinder und Jugendlichen als auch für Eltern, Schule und andere Institutionen verlässliche Ansprechpartner.
Mehr dazu finden Sie auf der Standortseite Bollingstedt.
Ambulante Angebote
An den Standorten Schleswig, Flensburg, Angeln und Hamburg werden von den Trägern mehrere Formen der ambulanten Jugendhilfe im Rahmen des SGB VIII angeboten. Hierzu gehören folgende Hilfen:
- Hilfe zur Erziehung gem. § 27 (2) SGB VIII
- Pädagogische und ggf. damit verbundene therapeutische Leistungen nach § 27 (3) SGB VIII
- Erziehungsbeistand nach § 30 SGB VIII
- Begleiteter Umgang nach § 18 SGB VIII
- Systemische Perspektivklärung zur Vermeidung von Inobhutnahmen, auch in Verbindung mit Rückkehrbegleitung (im Rahmen von Sozialpädagogischer Familienhilfe nach § 31 SGB VIII)
- Hilfe für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII
Die ambulanten Hilfen werden in der Regel als aufsuchende und begleitende Einzelbetreuung erbracht. In Ausnahmefällen kann die Hilfe sich an Kleingruppen wenden, z.B. im Rahmen von Hilfen nach § 27 (3) SGB VIII sowie im Rahmen des Begleiteten Umgangs (z.B. Geschwisterkinder).
Die Ambulanten Hilfen dienen vorrangig als Ergänzungshilfe bzw. als Anschlusshilfe stationärer Angebote im Trägerverbund sozial.sh und werden im Einzelfall in Zusammenarbeit zwischen den Betroffenen, den Kostenträgern und dem jeweiligen Träger am Standort ausgestaltet.
Daneben richten sich die Angebote auch an weitere Träger von Jugendhilfemaßnahmen sowie an Jugendliche und junge Erwachsene, die zuvor nicht von Trägern im Trägerverbund sozial.sh betreut worden sind. Grundlage für die Leistungserbringung sind die jeweils gültigen Vereinbarungen über ambulante Hilfen mit dem für den Standort zuständigen Jugendhilfeträger.
Erziehungsbeistand nach § 30 SGB VIII
Unser Angebot der Erziehungsbeistandschaft richtet sich an Kinder und Jugendliche in konflikthaften und multiproblematischen Lebenssituationen. Hierbei sind der Kontakt- und Beziehungsaufbau ein wesentlicher Bestandteil unseres Arbeitsalltages.
Wir wollen die Kinder und Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen, möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes, unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs ihre Verselbstständigung fördern (Sozialraumorientierung). Dabei wird von uns die Aufrechterhaltung des gewohnten und vertrauten Lebenskreises von Kindern und Jugendlichen in ihren Familien angestrebt.
Unsere Beratung und Begleitung zielen zumeist auf eine längerfristige lebensweltorientierte Problemlösung ab und können durch erlebnispädagogische und therapeutische Techniken bereichert werden.
Wesentliche Kooperations- und Vernetzungspartner im Hilfeprozess sind Schulen, Schulsozialarbeit, niedergelassene Therapeuten, Sportvereine, Tageskliniken und die Jugendberufsagentur. Die Kooperations- und Vernetzungspartner können im Fallverlauf variieren und individuell ergänzt werden.
Betreuung von jungen Volljährigen nach § 41 SGB VIII
Die Betreuung von jungen Volljährigen dient als Folgemaßnahme zu stationären Hilfen im Rahmen von §§ 34 ff SGB VIII, richtet sich aber auch an junge Volljährige, die das Elternhaus verlassen müssen und auf dem Weg ihrer Verselbstständigung noch Hilfebedarf vorweisen. Dabei stehen die weitere Verselbstständigung, die soziale Integration sowie die Erarbeitung einer beruflichen Perspektive im Vordergrund der Hilfe.
Unsere Betreuung richtet sich nach dem Entwicklungsstand und den in der Hilfeplanung vereinbarten Zielen für die jeweilige Person. Es soll die Möglichkeit gegeben werden, im Anschluss an eine Heimeinrichtung den nächsten Entwicklungsschritt zu gehen.
Zur Unterstützung der Persönlichkeitsentwicklung und zum Ermöglichen einer eigenständigen Lebensweise sollen gezielt Erfolgserlebnisse im Alltag erzeugt werden. In der gemeinsamen Arbeit findet im Anschluss von Terminen bei Ämtern oder nach Situationen, die als schwierig empfunden werden, eine Reflexion der jeweiligen Situation statt, bei der sowohl die positiven als auch die negativen Aspekte beleuchtet werden. Durch die methodische Aufarbeitung werden konstruktive Lösungsansätze für den jungen Erwachsenen erarbeitet.
Im engen Kontakt mit den Betreuten sowie den beteiligten Kostenträgern soll an einer zielführenden Lösungsstrategie für das Erreichen gemeinsamer Ziele gearbeitet werden. Der junge Erwachsene – zugleich Initiator und Adressat des Hilfsangebotes – wird in seiner Rolle als Volljähriger wahrgenommen und ist an den Zielen und den zur Zielerreichung angewandten Methoden maßgeblich beteiligt. Gemeinsam werden die Etappen und die Geschwindigkeit des Vorgehens durch die individuellen Fähigkeiten und den eigenen Antrieb des Betreuten bestimmt.
Begleiteter Umgang nach § 18 (3) SGB VIII
Das Leistungsangebot Begleiteter Umgang betrifft Leistungen zur Ausführung gerichtlicher oder amtlich vereinbarter Umgangsregelungen, insbesondere als Hilfestellung in geeigneten Fällen.
Die Hilfe richtet sich an umgangssuchende Eltern oder andere umgangsberechtigte Angehörige von Kindern und Jugendlichen,
• die nach § 33 SGB VIII in einer Pflegefamilie untergebracht sind,
• die nach § 34 SBG VIII in einer Einrichtung der Jugendhilfe betreut werden oder
• die aufgrund einer Scheidung oder Trennung bei jeweils einem alleinlebenden Sorgeberechtigten leben.
Der organisatorische und kommunikative Rahmen für den begleiteten Umgang wird prozesshaft gestaltet.
Die Hilfeempfänger und die betroffenen Kinder und Jugendlichen werden bei der Durchführung von Kontakten auf Grundlage der gerichtlichen Regelungen bzw. der im Hilfeplan vereinbarten Umgangsregelungen begleitet und unterstützt. Die Leistung umfasst zudem die jeweils notwendige Vor- und Nachbereitung.
Durch die im Zuge des begleiteten Umgangs stattfindende Beratung werden die Erziehungskompetenzen der Eltern gestärkt und eine Vertiefung der Beziehung zwischen Eltern und Kindern angestrebt. Die Ziele liegen im Spektrum zwischen der Herstellung eines Erstkontaktes zum Kind, einem Entgegenwirken des Kontaktabbruchs zwischen Eltern und Kindern, einer Verstärkung der Eltern-Kind-Beziehung und – im Falle einer Unterbringung in einer Pflegefamilie bzw. Jugendhilfeeinrichtung – der Anbahnung einer Rückführung in das Elternhaus.
Das Ziel der Begleitung ist zudem die Gewährleistung eines sicheren Rahmens für den Umgang und eine Begrenzung oder das Ausschließen von Risiken für die Kinder und Jugendlichen. In dem durch die Betreuer oder in Absprache zwischen den Betreuern und Eltern gewählten Setting sollen für die Kinder und Jugendlichen positive Erlebnisse mit den Eltern ermöglicht werden.
Das Setting der Umgangskontakte ist in der Regel durch die Hilfeplanung festgelegt und findet an geeigneten neutralen Orten, in pädagogischen Einrichtungen oder in familiärer Situation statt. Anwesend ist eine Fachkraft, in begründeten Einzelfällen, z.B. bei Kontakten mit Geschwisterkindern, können auch zwei Fachkräfte kontinuierlich anwesend sein. Sie beobachten und unterstützen im Bedarfsfall die gemeinsame Interaktion zwischen Eltern und Kindern. Gerade in schwierigen und krisenhaften Situationen, bei denen eine schutzausübende Trennung von Eltern und Kind notwendig werden sollte, kann so die Sicherheit der Kinder gewährleistet werden, z.B. bei Eltern mit einer vorliegenden psychischen Beeinträchtigung oder mit einer im Vorfeld konflikthaften Eltern-Kind-Beziehung.