Eingliederungshilfe

Angebote nach SGB IX

Mann am Laptop

Leistungen zur sozialen Teilhabe

Als Leistungen zur Sozialen Teilhabe erbringen wir Assistenzleistungen für Leistungsberechtigte in eigenem Wohnraum nach § 113 SGB IX Abs. 2 Nr. 2. Dieses Angebot wird aktuell vom Träger Erzieher Salden, Spetzke & Rühmann Partnerschaft erbracht; Verhandlungen für dieses Leistungsangebot mit Trägern an anderen Standorten sind in Vorbereitung.

Unser Angebot richtet sich vorrangig an die Gruppe der jungen Erwachsenen im Alter von 18 bis 30 Jahren, die im Anschluss an eine Jugendhilfemaßnahme aufgrund einer seelischen Beeinträchtigung oder psychischen Erkrankung über keine gesicherte Zukunftsperspektive verfügen und Leistungen zur sozialen Teilhabe im Rahmen der Eingliederungshilfe benötigen. Eine vorangegangene Betreuung im Rahmen einer stationären und/oder ambulanten Jugendhilfemaßnahme ist jedoch keine Voraussetzung für die Aufnahme in unser Hilfeangebot.

Als Träger der Jugendhilfe mit Schwerpunkt im Bereich der Verselbstständigung und der intensiven Einzelbetreuung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen haben wir mit dieser Zielgruppe bereits umfangreiche Erfahrung. Die Zielgruppe unserer Angebote hat durch ihre biografisch und störungsbedingten Problematiken erschwerte Ausgangsbedingungen für eine soziale Teilhabe, wodurch sich besondere Aufgabenstellungen an die zu erbringenden Assistenzleistungen ergeben.

Neben den psychischen Vorbelastungen können junge Erwachsene, die bereits in der stationären Jugendhilfe gelebt haben, oft nicht auf ein gesundes soziales und familiäres Netzwerk zurückgreifen, welches sie bei einer eigenständigen Lebensführung unterstützen könnte. Dies liegt zum einen an der räumlichen Distanz zwischen Wohnort des jungen Erwachsenen und dem eigenen Elternhaus. Zudem sind die Familienverhältnisse, die zu der vorangegangenen Jugendhilfemaßnahme geführt haben, derart schwierig und einer gelingenden Perspektive unzuträglich, dass weitere externe Unterstützung für den Betreffenden notwendig wird.

Qualifizierte Assistenz

Assistenzleistungen für Leistungsberechtigte in eigenem Wohnraum nach § 113 SGB IX Abs. 2 Nr. 2 (Leistungen zur Sozialen Teilhabe) in Verbindung mit § 78 SGB IX Abs. 2 Nr. 2 (qualifizierte Assistenz) werden aktuell an den Standorten Schleswig, Flensburg und Angeln umgesetzt.

Zielgruppe sind vorrangig Leistungsberechtigte, deren Hilfeschwerpunkt im Bereich der Befähigung zur beruflichen Integration liegt. Typisches Merkmal dieser jungen Erwachsenen ist es, dass es ihnen aufgrund ihrer Erkrankung nicht gelungen ist, zuvor eine berufliche Perspektive zu entwickeln, oder es ihnen nicht gelingt, die beruflichen Anforderungen einer Organisation (Werkstatt, Unternehmen) zu bewältigen bzw. zu erfüllen.

Die jungen Erwachsenen werden in ihrer Wohnung aufgesucht und in Einzelarbeit unterstützt und begleitet. Die Betreuungszeit richtet sich nach dem individuellen Bedarf des Einzelnen. Zusätzlich werden in Gruppenform weitere Leistungen beispielsweise zur Psychoedukation oder zur sozialen Integration an mehrere Leistungsberechtigte regelhaft gemeinsam erbracht.

 

 

Mann im Gespräch
Gemeinsam kochen

Gruppenangebote

Für Gruppenangebote steht in Schleswig ein Gruppenraum zur Verfügung. Für junge Erwachsene, die in keiner schulischen bzw. beruflichen Maßnahme eingebunden sind, bieten wir hier wochentäglich am Vormittag im Rahmen einer zusätzlichen Kleingruppenbetreuung, eine tagesstrukturierende Maßnahme an.

Ziele sind das Erlangen und Einüben von Strukturen, Motivationsaufbau, Konzentrationsfähigkeit sowie der Abbau und das Vermeiden von Frust und Langeweile durch produktives Tätigsein und Erleben von Erfolgen. Eine neue Perspektive soll erschaffen und die Lebenssituation verbessert werden. Partizipativ werden die jungen Menschen mit in die Planung einbezogen, um die Wirksamkeit und Akzeptanz der Maßnahme zu erhöhen.

Nachmittags finden Gruppenangebote (u.a. Skillstraining), Freizeitangebote, gemeinsames Kochen, Ausflüge und Sportangebote statt, um eine gelingende Freizeitgestaltung und eine soziale Integration zu ermöglichen.

Ziel aller dieser Angebote ist es, die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, wenn eine Überleitung in andere Systeme (noch) nicht möglich ist.

Betreuung in besonderer Wohnform

Sollte es dem Entwicklungsstand und dem eigenen Wunsch des jungen Menschen entsprechen, kann die Betreuung in einer durch den Träger gemieteten Wohnung oder Wohngemeinschaft mit 1-3 Plätzen stattfinden.

Die Leistungsberechtigten erhalten individuelle Unterstützung und Begleitung in einem Umfang, der je nach persönlichem Bedarf des Einzelnen festgelegt wird.

Diese Form der Hilfe setzt eine Einzelvereinbarung gemäß § 123 Abs. 5 SGB IX voraus.

Wohnung Foto

Flyer zur Eingliederungshilfe